Anschreiben Gewerbe- / Gesundheitsämter 2011
von Maik Lampe
Neueröffnung von Bestattungsunternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Bestatterinnung Sachsen-Anhalt möchten wir folgende Empfehlungen geben. Dies halten wir besonders in Zeiten von eventuellen Pandemien für notwendig.
Für die Neueröffnung eines Bestattungsunternehmens sollten bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein:
- 3-jährige Berufserfahrung des Antragsstellers im Bestattungsgewerbe
- Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses
Zur Grundausstattung eines Bestattungsunternehmens sollte folgende Ausstattung gehören, um einen pietätvollen Ablauf zu garantieren.
Grundlage dafür bildet die DIN 15017 sowie die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen notwendigen Vorschriften:
- Büro, Beratungsraum
- Kühlzelle für mindestens 2 Verstorbene
- Ausstellung für Särge, Urnen, Wäsche und Bestattungszubehör
- Versorgungsraum für Verstorbene
- Sarglager, 20 Särge sollten ständig vorgehalten werden (Katastrophenfall)
- Bestattungsfahrzeug ausgerüstet nach DIN 75081, 11/1990
Die Abnahme der Räumlichkeiten und des Fahrzeuges sollte durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bestatterinnung Sachsen-Anhalt
Ruland, Obermeister
Arnold, stellv. Obermeister