Dünen und Meer mit dezentem Sonnenlicht

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Anschreiben Gewerbe- / Gesundheitsämter 2011

von

Neueröffnung von Bestattungsunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bestatterinnung Sachsen-Anhalt möchten wir folgende Empfehlungen geben. Dies halten wir besonders in Zeiten von eventuellen Pandemien für notwendig.

Für die Neueröffnung eines Bestattungsunternehmens sollten bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein:

  1. 3-jährige Berufserfahrung des Antragsstellers im Bestattungsgewerbe
  2. Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Zur Grundausstattung eines Bestattungsunternehmens sollte folgende Ausstattung gehören, um einen pietätvollen Ablauf zu garantieren.

Grundlage dafür bildet die DIN 15017 sowie die von den Berufsgenossenschaften herausgegebenen notwendigen Vorschriften:

  1. Büro, Beratungsraum
  2. Kühlzelle für mindestens 2 Verstorbene
  3. Ausstellung für Särge, Urnen, Wäsche und Bestattungszubehör
  4. Versorgungsraum für Verstorbene
  5. Sarglager, 20 Särge sollten ständig vorgehalten werden (Katastrophenfall)
  6. Bestattungsfahrzeug ausgerüstet nach DIN 75081, 11/1990

Die Abnahme der Räumlichkeiten und des Fahrzeuges sollte durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bestatterinnung Sachsen-Anhalt

Ruland, Obermeister
Arnold, stellv. Obermeister