Dünen und Meer mit dezentem Sonnenlicht

03928 / 7 69 78 88
Mittwochs von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr

BDB kritisiert pietätlose Massentransporte von Verstorbenen

von

Kultur und Würde auch auf den letzten Wegen

Die Vorgänge und Umstände bei dem Diebstahl eines Kleintransporters im Großraum Berlin mit zwölf Verstorbenen nimmt der Bundesverband Deutscher Bestatter zum Anlass, auf die Grundlagen ethisch verantwortbarer und pietätsvoller Überführungen Verstorbener sowie auf seriöse Bestattungsdienstleistungen hinzuweisen. Transporte von zwölf Verstorbenen in nicht geeigneten und kenntlich gemachten Fahrzeugen lehnt der BDB ebenso ab wie die Verwendung unwürdiger Behältnisse, die den Begriff Sarg nicht verdienen.

Die bestürzenden Bilder und Meldungen über die Begleitumstände des Diebstahls eines Transporters mit den sterblichen Überresten von 12 Menschen, die Umstände und das äußere Erscheinungsbild der zum Glück wieder aufgefundenen Särge, sind für den Bundesverband Deutscher Bestatter Schlaglichter einer unverantwortbaren und äußerst fragwürdigen zunehmenden Entsorgungsmentalität, bei der trauernde Angehörige unter Vorspiegelung scheinbar billiger Bestattungen nicht selten eine nicht adäquate Bestattungsdienstleistung zu erwarten haben. Diese Lockvogelangebote offenbaren sich in tragischen Ereignissen wie dem besagten Diebstahl des Fahrzeuges als unwürdig und nicht einmal den geringen Preis wert.

Grundsätzlich gelten klare Anforderungen an Bestattungsdienstleistungen, die in der DIN EN 15017 – einer europaweit geltenden Norm - klar zusammengefasst und ersichtlich sind. Demnach sind Überführungstransportmittel in Form, Farbe und Erscheinungsbild einem allgemeinen Pietätsempfinden entsprechend zu gestalten. Wäre dies der Fall gewesen, hätten die Autodiebe wohl einen Diebstahl gar nicht in Erwägung gezogen. Ferner muss es sich um Fahrzeuge handeln, die speziell für den Zweck der Überführung von Verstorbenen hergerichtet sind und entsprechenden technischen Mindeststandards genügen müssen. Entsprechend der europäischen Norm ist der Transport von maximal zwei Verstorbenen zu empfehlen, in keinem Fall sind weite Fahrten zu vermeintlich günstigeren Krematorien mit einer derart hohen Zahl von Verstorbenen zu rechtfertigen und können nicht als Ausdruck von Kultur, Respekt und Würde gesehen werden. Auch das nach allen Bestattungsgesetzen der Bundesländer vorgeschriebene Sargbehältnis hat Mindestanforderungen zu entsprechen. Der Verweis auf so genannte „Leih-Särge“ für die Trauerfeier und der anschließenden Verwendung einer primitiven Holzkiste zur Kremation, kann nicht als zukünftiger Trend bezeichnet werden und offenbart ein Welt‐ und Menschenbild, das jedes Gespür für den Wert menschlichen Lebens verloren hat.

Formulierungen, die von einem „Leichentourismus“ sprechen, beweisen, dass solche Vorgänge mit einer Bestattungskultur im guten Wortsinne nichts mehr zu tun haben, so der 1. Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. und Pinneberger Bestatter Rolf Matthießen. Aus dem Kreis der Landesvorsitzenden und Innungsobermeister auf ihrer diesjährigen Herbstsitzung wurde außerdem deutlich, dass manche im Bereich von Bestattung agierenden Personen in keiner Weise die Bezeichnung als Bestatter verdienen. Vielmehr tummeln sich im Segment der Diskountbestattung auch Menschen, denen die fachliche, handwerkliche, kaufmännische und ethisch-moralische Qualifikation abhandengekommen sind oder die diese niemals besessen haben.

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Bestatter und Landesinnungsmeister in Baden‐Württemberg, Christian Streidt, ergänzt in diesem Zusammenhang seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass Mindeststandards unumstößlich einzuhalten sind und diese keinesfalls als teuer gelten müssen. Trauernden Angehörigen und nachhaltig denkenden Menschen ist daher dringend zu empfehlen, schon zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bei einem Bestatter des Vertrauens ins Auge zu fassen, um die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu sondieren und ein dem eigenen Lebensstil und der Persönlichkeit angemessene Bestattung arrangieren zu können.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter, dem rund 80% der Bestattungsunternehmen in Deutschland angehören, sieht sich in seiner Forderung nach einer gesetzlichen Mindestzugangskontrolle zum Beruf des Bestatters bestätigt. Wer mit Angehörigen und Trauernden beruflich zu tun hat, sollte Mindestanforderungen erfüllen, um die notwendige Gewerbezulassung zu erhalten. Bisher ist die Ausübung des Bestatterberufs rechtlich ohne Zugangsbeschränkung möglich, was dazu führt, dass der Beruf auch ohne die notwendige fachliche Qualifikation ausgeübt wird.

Düsseldorf, den 30.10.2012

Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
Postfach 10 23 34
40014 Düsseldorf

Volmerswerther Str. 79
40221 Düsseldorf

Tel.: 0211 – 160 08 26
Fax: 0211 – 160 08 50

Präsident: Streidt

Vereinsregister Düsseldorf, VR 3436

www.bestatter.de