Dünen und Meer mit dezentem Sonnenlicht

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Überführungen

Der Transport einer verstorbenen Person wird als Überführung bezeichnet.

Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA vom 05.02.2002) regelt die Art und Weise der Überführung Verstorbener in den §§ 10 "Überführung in eine Leichenhalle" und 11 "Leichentransport".

Für die erste Überführung vom Sterbeort in eine Leichenhalle sind neben Särgen auch moderne Hilfsmittel wie z.B. Überführungstragen zulässig, weil diese nicht definitiv ausgeschlossen sind. Danach soll die Überführung in Särgen mit "besonders dafür eingerichteten Fahrzeugen (Leichenwagen)" erfolgen. Wie diese Bestattungskraftwagen ausgestattet sein sollen regelt die DIN 75081. Weitere Vorschriften finden sich in DIN EN 15017 und DIN 77300.